Unternehmerin: Chargewell Deutschland GmbH, Handelsregister-Nr. HRB 20754 (Amtsgericht Kassel), Baunsbergstraße 45, 34131 Kassel, Deutschland, E-Mail: info@wcharge.de, Website: www.wcharge.de
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Leistungen, Montagen, Inbetriebnahmen, Wartungen, Reparaturen, Software- und sonstigen Leistungen der Chargewell Deutschland GmbH (nachfolgend „wcharge“) gegenüber Kunden.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern. Soweit einzelne Regelungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn wcharge ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende gesetzliche Rechte des Verbrauchers nicht eingeschränkt werden.
1.2 Begriffsbestimmungen
(1) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
(3) Ware mit digitalen Elementen ist eine bewegliche Sache, die digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen so enthält oder mit ihnen verbunden ist, dass die Ware ihre Funktionen ohne diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen nicht erfüllen kann.
(4) Digitale Leistung umfasst digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen.
2. Vertragsabschluss, Angebote, technische Unterlagen
2.1 Angebote
(1) Angebote von wcharge sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Produktabbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, technische Daten, Verbrauchsangaben, Leistungswerte, Reichweiten, Ladeleistungen, Kompatibilitätsangaben und sonstige Beschreibungen in Katalogen, Datenblättern, Onlineshops, Preislisten oder Werbemitteln sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht werden.
(3) Handelsübliche, technisch notwendige oder zumutbare Änderungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch die gewöhnliche Verwendung oder ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
2.2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Waren und Leistungen im Webshop, in Angeboten oder sonstigen Unterlagen stellt noch kein bindendes Vertragsangebot von wcharge dar.
(2) Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Soweit im Einzelfall nichts anderes erklärt wird, ist der Kunde an sein Angebot für vier Wochen gebunden.
(3) Der Vertrag kommt erst zustande durch:
- ·schriftliche Auftragsbestätigung,
- ·Versandbestätigung,
- ·tatsächliche Lieferung oder
- ·Beginn der Leistungserbringung durch wcharge.
(4) Eine automatisch erzeugte Bestellbestätigung oder Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(5) Ein allenfalls vorgesehener Mindestbestellwert oder eine Bearbeitungs-/Mindermengengebühr gilt nur, wenn er dem Kunden vor Vertragsabschluss klar bekanntgegeben wurde. Gegenüber Verbrauchern im Webshop oder Fernabsatz sind solche Entgelte nur wirksam, wenn sie in der Bestellübersicht transparent ausgewiesen werden.
(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusagen von Mitarbeitern, die vom schriftlich vereinbarten Vertragsinhalt abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch wcharge. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Rechte eingeschränkt werden.
2.3 Technische und kundenseitige Voraussetzungen
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bekannt gegebenen Informationen, Maße, Anschlussdaten, baulichen Voraussetzungen, Netzanschlüsse, Zufahrten, Fundamente, Datenanbindungen, Mobilfunk- oder Internetverbindungen und sonstigen technischen Voraussetzungen vollständig und richtig sind.
(2) Soweit wcharge auf Basis von Kundenvorgaben plant, liefert oder installiert, haftet wcharge nicht für Mängel, Mehrkosten oder Verzögerungen, die auf unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Kundenvorgaben zurückzuführen sind.
(3) Erforderliche behördliche Genehmigungen, Zustimmungen des Netzbetreibers, Eigentümerzustimmungen oder sonstige Freigaben sind vom Kunden rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet wcharge keine steuerliche, baurechtliche, förderrechtliche oder sonstige rechtliche Beratung des Kunden. Hinweise zu Förderungen, Einspeisemodellen, Netzanschlüssen, Wirtschaftlichkeit, Erträgen, Lastprofilen oder Einsparungen dienen nur der Orientierung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
(5) Der Kunde hat vor Montagebeginn eigenverantwortlich sicherzustellen oder durch geeignete Fachleute sicherstellen zu lassen, dass der vorgesehene Installationsort für die Montage und den Betrieb geeignet ist, insbesondere hinsichtlich Statik, Tragfähigkeit, Leitungsführung, Brandschutz, Zugänglichkeit und sonstiger technischer Rahmenbedingungen. Stellt sich erst im Zuge der Projektierung oder Ausführung heraus, dass die Ausführung technisch oder rechtlich nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand möglich ist, ist wcharge berechtigt, die Leistung anzupassen, einen angemessenen Mehrpreis zu verlangen oder — wenn eine sachgerechte Umsetzung nicht möglich oder unzumutbar ist — vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen und notwendige Aufwendungen sind in diesem Fall zu vergüten; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
(6) Zumutbare und sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung, insbesondere der Austausch einzelner Komponenten durch technisch gleichwertige Komponenten, bleiben vorbehalten, sofern dadurch die gewöhnliche Verwendung, vereinbarte wesentliche Eigenschaften oder die Gesamtfunktion nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit die Änderung sachlich gerechtfertigt und zumutbar ist.
3. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.
(2) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise als Bruttopreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nichts anderes klar ausgewiesen ist.
(3) Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise mangels anderslautender Vereinbarung netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(4) Versand-, Transport-, Verpackungs-, Montage-, Inbetriebnahme-, Entsorgungs-, Reise- und sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
3.2 Fälligkeit
(1) Rechnungen sind spätestens binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Bei Projekten, Sonderanfertigungen, größeren Anlagen, Installationen oder individuell zu beschaffenden Komponenten kann wcharge angemessene Anzahlungen, Teilrechnungen und Abschlagszahlungen verlangen.
(3) Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, ist wcharge berechtigt, die Inbetriebnahme, Freischaltung, Übergabe von Zugangsdaten, Backend-Aktivierung oder netzanschlussbezogene Mitwirkung bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Bei Erstbestellungen, negativer Bonitätsauskunft, Zahlungsverzug oder berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann wcharge Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Zahlung Zug um Zug verlangen.
3.3 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
(2) Gegenüber Unternehmern ist wcharge berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für Unternehmergeschäfte sowie notwendige Kosten zweckentsprechender Mahn- und Inkassomaßnahmen zu verlangen.
(3) Gegenüber Verbrauchern können nur gesetzlich zulässige Verzugszinsen und nur jene Mahn- oder Betreibungskosten verlangt werden, die nach Art und Höhe gesetzlich zulässig, angemessen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
3.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Unternehmer sind zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
(2) Verbraucher können mit Gegenforderungen nach den gesetzlichen Bestimmungen aufrechnen.
4. Lieferung, Leistung, Termine, Gefahrtragung
4.1 Liefer- und Leistungstermine
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
(2) Angegebene Fristen beginnen grundsätzlich nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen, Eingang vereinbarter Anzahlungen sowie Vorliegen aller vom Kunden beizustellenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben.
(3) Nachträgliche Änderungswünsche, Planänderungen oder Ergänzungen des Kunden verlängern vereinbarte Termine und Fristen angemessen.
(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Teillieferung nur, soweit dies sachlich gerechtfertigt und zumutbar ist.
4.2 Lieferung von Waren
(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Lager bzw. ab Versandort von wcharge oder ab Versandort des jeweiligen Vorlieferanten.
(2) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versendet, erfolgt der Versand auf dessen Gefahr.
(3) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über. Hat jedoch der Verbraucher selbst den Beförderer beauftragt, ohne dass ihm wcharge diese Auswahl vorgeschlagen hat, geht die Gefahr mit Übergabe an diesen Beförderer über.
(4) Gegenüber Unternehmern geht Gefahr und Zufall mit Übergabe an den Transporteur, Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers/Versandortes, auf den Unternehmer über.
4.3 Annahmeverzug
(1) Nimmt der Kunde die vertragsgemäß bereitgestellte Ware oder Leistung nicht an oder verletzt er Mitwirkungspflichten, ist wcharge berechtigt, die daraus entstehenden Mehrkosten, insbesondere Lager-, Transport-, Warte- und Rücksendekosten, zu verrechnen.
(2) Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Montage, Inbetriebnahme, Abnahme
5.1 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat auf eigene Kosten rechtzeitig alle Voraussetzungen für Montage, Anschluss, Inbetriebnahme und Übergabe zu schaffen, insbesondere:
- ·freien und sicheren Zugang zum Montageort,
- ·erforderliche Stromversorgung,
- ·geeignete Leitungswege und Anschlussmöglichkeiten,
- ·bauliche Voraussetzungen,
- ·Daten- und Internetverbindung, sofern für die Funktion erforderlich,
- ·Mitwirkung von Netzbetreiber, Elektriker, Haustechnik oder Dritten, sofern erforderlich.
(2) Der Kunde hat wcharge bzw. den von wcharge beauftragten Personen alle für die Leistung erforderlichen Informationen über verdeckt geführte Leitungen, statische Besonderheiten, Gefahrenquellen, Nutzungsbeschränkungen und sonstige örtliche Besonderheiten vollständig und richtig bekanntzugeben.
(3) Ist der Kunde nicht Liegenschaftseigentümer oder sonst verfügungsberechtigt, hat er rechtzeitig alle für Montage, Anschluss und Betrieb erforderlichen Zustimmungen einzuholen und wcharge dies auf Verlangen nachzuweisen.
(4) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Voraussetzungen gehen zulasten des Kunden, soweit dieser sie zu vertreten hat.
5.2 Abnahme
(1) Ist eine Abnahme vereinbart oder nach Art der Leistung üblich, hat der Kunde die Leistung nach Fertigstellungsanzeige innerhalb angemessener Frist abzunehmen.
(2) Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn
- ·der Kunde die Abnahme ausdrücklich erklärt,
- ·die Leistung in Gebrauch nimmt oder
- ·die angemessene Abnahmefrist verstreicht, ohne dass wenigstens ein wesentlicher Mangel schriftlich gerügt wird.
(4) Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten Eigentum von wcharge.
(2) Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von wcharge.
(3) Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang widerruflich berechtigt. Die daraus entstehenden Forderungen werden schon jetzt in Höhe der Forderung von wcharge an wcharge abgetreten.
(4) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind ohne Zustimmung von wcharge unzulässig.
(5) Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde wcharge unverzüglich zu informieren.
7. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fern- und Auswärtsgeschäften
7.1 Grundsatz
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular, die Vertragsbestandteil werden.
(3) Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach diesem Punkt.
7.2 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. kann vorzeitig erlöschen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist, insbesondere bei:
- ·Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind,
- ·versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde,
- ·Audio-/Videoaufzeichnungen oder versiegelter Software, wenn die Versiegelung entfernt wurde,
- ·Waren, die nach ihrer Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- ·vollständig erbrachten Dienstleistungen, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat,
- ·digitalen Inhalten bzw. digitalen Leistungen, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.
(2) Soweit das Gesetz Informationspflichten oder besondere Zustimmungserfordernisse vorsieht, gelten diese ergänzend und vorrangig.
8. Gewährleistung / Mängelrechte
8.1 Allgemeines
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB für Unternehmer im gesetzlich zulässigen Umfang Abweichendes geregelt ist.
(2) Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet wurden. Hersteller- oder Lieferantengarantien bestehen ausschließlich im Umfang der jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers oder Lieferanten.
8.2 Regelungen für Verbraucher
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf und über Verträge über digitale Produkte.
(2) Für bewegliche Sachen beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe.
(3) Bei Waren mit digitalen Elementen sowie bei digitalen Leistungen treffen wcharge gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Aktualisierungs- und Gewährleistungspflichten im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
(4) Zeigt sich ein Mangel innerhalb der gesetzlichen Vermutungsfrist, gilt die gesetzliche Vermutungsregel zugunsten des Verbrauchers.
(5) Die gesetzlichen Rechtsbehelfe — insbesondere Nacherfüllung, Preisminderung und Vertragsauflösung — richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Eine Verkürzung, ein Ausschluss oder eine Einschränkung zwingender Verbraucherrechte erfolgt nicht.
8.3 Regelungen für Unternehmer
(1) Unternehmer haben gelieferte Waren und erbrachte Leistungen unverzüglich nach Übergabe bzw. Abnahme sorgfältig zu untersuchen.
(2) Offene Mängel sind spätestens binnen 5 Werktagen ab Übergabe, verdeckte Mängel spätestens binnen 5 Werktagen ab Entdeckung schriftlich unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen.
(3) Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt — soweit gesetzlich zulässig — 12 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme.
(5) Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
(6) wcharge leistet gegenüber Unternehmern nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch Gewähr. Mehrere Verbesserungsversuche sind zulässig, soweit dies dem Unternehmer zumutbar ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Unternehmer nach den gesetzlichen Vorschriften Preisminderung verlangen oder — bei nicht bloß geringfügigen Mängeln — den Vertrag aufheben.
(7) Hersteller- oder Lieferantengarantien bestehen ausschließlich im Umfang der jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers oder Lieferanten. wcharge übernimmt solche Garantien nicht als eigene Garantie, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich erklärt wurde.
8.4 Kein Mangel liegt insbesondere vor
Kein gewährleistungspflichtiger Mangel liegt insbesondere vor bei:
- ·bloß unerheblichen, technisch bedingten oder handelsüblichen Abweichungen,
- ·ungeeigneten Einsatzbedingungen,
- ·Fehlbedienung,
- ·unsachgemäßer Montage durch Dritte,
- ·fehlender Wartung,
- ·Änderungen oder Eingriffen durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung von wcharge,
- ·Fehlern aufgrund kundenseitiger Infrastruktur, Netzanbindung, Backend, Software Dritter, Mobilfunkversorgung, Stromqualität oder sonstiger externer Umstände,
- ·natürlicher Abnutzung.
Diese Bestimmung gilt gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als dadurch zwingende Rechte nicht eingeschränkt werden.
9. Haftung
9.1 Allgemeine Haftungsgrundsätze
(1) wcharge haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
(2) Die Haftung für Personenschäden, für Vorsatz, für grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
9.2 Gegenüber Verbrauchern
(1) Gegenüber Verbrauchern werden gesetzlich zwingende Haftungsrechte nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden — ausgenommen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — ausgeschlossen.
9.3 Gegenüber Unternehmern
(1) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung von wcharge für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung gegenüber Unternehmern auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der Ersatz von entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden, Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, Produktionsausfällen, Ausfallzeiten, Datenverlusten, Finanzierungskosten sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Unternehmern — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(4) Für Datenverlust haftet wcharge gegenüber Unternehmern nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Unternehmer eingetreten wäre.
(5) Ertrags-, Einsparungs-, Wirtschaftlichkeits- oder Amortisationsberechnungen, PV-/Ladeinfrastruktur-Kalkulationen, Lastprofile, Verfügbarkeits- oder Auslastungsprognosen und ähnliche Berechnungen stellen — sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt — lediglich unverbindliche Beispiel- oder Planungswerte dar und keine zugesicherten Eigenschaften oder Geschäftsgrundlage des Vertrags.
10. Software, Backend, digitale Leistungen
10.1 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang von Software, Backend-Zugängen, Apps, Portalen, Schnittstellen, Monitoring-, Abrechnungs-, Lastmanagement- oder sonstigen digitalen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, schuldet wcharge keine individuelle Softwareentwicklung, keine Anpassung an kundenspezifische Systeme und keinen dauerhaften unterbrechungsfreien Betrieb.
10.2 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält an bereitgestellter Software und Dokumentation ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
(2) Der Kunde darf Software weder dekompilieren, bearbeiten, vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen, vermieten, unterlizenzieren noch Dritten überlassen, sofern dies nicht gesetzlich zwingend zulässig oder ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(3) Rechte Dritter, insbesondere Rechte von Herstellern, Vorlieferanten und Lizenzgebern, bleiben unberührt.
10.3 Verfügbarkeit
(1) Bei cloudbasierten oder online bereitgestellten Leistungen schuldet wcharge eine dem Stand der Technik entsprechende Verfügbarkeit im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten.
(2) Vorübergehende Einschränkungen aufgrund Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Telekommunikationsverbindungen, höherer Gewalt oder Leistungen Dritter stellen keinen Mangel dar, sofern sie nicht über das vertraglich geschuldete Ausmaß hinausgehen.
10.4 Verbraucherrechte bei digitalen Leistungen
Gegenüber Verbrauchern gelten für digitale Leistungen und Waren mit digitalen Elementen die zwingenden gesetzlichen Rechte, insbesondere zu Vertragsmäßigkeit, Aktualisierung, Nacherfüllung, Preisminderung und Vertragsauflösung.
10a. Back-to-Back-Klauseln (Hersteller- und Drittleistungen)
10a.1 Grundsatz (Durchgriff)
(1) wcharge vertreibt und integriert Produkte, Systeme und Software von Drittanbietern/Herstellern.
(2) Soweit Leistungen oder Produkte Dritter Gegenstand des Vertrags sind, gelten ergänzend die jeweiligen Herstellerbedingungen, technischen Spezifikationen und Systemvoraussetzungen.
(3) Verpflichtungen von wcharge bestehen — soweit gesetzlich zulässig — nur in dem Umfang, in dem wcharge selbst gegenüber dem jeweiligen Hersteller leistungsberechtigt ist.
10a.2 Liefer- und Verfügbarkeitsabhängigkeit
(1) Lieferzeiten, Verfügbarkeiten und Leistungsumfänge hängen von Vorlieferanten und Herstellern ab.
(2) Verzögerungen oder Einschränkungen aufgrund von Lieferketten, Produktion, Transport, behördlichen Maßnahmen oder technischen Herstellerrestriktionen gehen — soweit nicht von wcharge verschuldet — nicht zu Lasten von wcharge.
10a.3 Gewährleistung und Garantie (Durchreichung)
(1) Bei Drittprodukten ist wcharge berechtigt, Mängelansprüche durch Weiterleitung an den Hersteller, Austausch über Herstellerkanäle oder andere vom Hersteller vorgesehene Maßnahmen zu erfüllen.
(2) Hersteller- oder Lieferantengarantien bestehen ausschließlich im Umfang der jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
(3) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung von wcharge — soweit gesetzlich zulässig — auf den Umfang beschränkt, in dem wcharge selbst Ansprüche gegenüber dem Hersteller hat.
10a.4 Haftungsbegrenzung bei Drittleistungen
(1) wcharge haftet für Leistungen von Herstellern, Vorlieferanten oder Drittanbietern nur im Rahmen der eigenen Verantwortlichkeit.
(2) Für Produktfehler, Systemausfälle, Software- oder Backendprobleme, Ladeabbrüche, Roaming- oder Abrechnungsfehler Dritter ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(3) Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
10a.5 Software, Backend und Drittservices
(1) Soweit Software, Backend-Systeme, Cloud-Dienste oder Abrechnungssysteme von Dritten bereitgestellt werden, gelten deren Nutzungsbedingungen ergänzend.
(2) wcharge schuldet insbesondere nicht:
- ·eine permanente Verfügbarkeit,
- ·bestimmte Ladezeiten oder Transaktionsgeschwindigkeiten,
- ·Roaming-Funktionalität mit allen Anbietern,
- ·Kompatibilität mit allen Fahrzeugen oder Systemen.
(3) Änderungen, Updates oder Einschränkungen durch Hersteller oder Drittanbieter stellen keinen Mangel dar, sofern sie nicht die vertraglich geschuldete Hauptfunktion wesentlich beeinträchtigen.
10a.6 Technische Abhängigkeiten
Die Funktion von Ladeinfrastruktur hängt insbesondere ab von Fahrzeug, Batteriezustand, Netzanschluss, Lastmanagement, Software/Backend, Firmware/Updates sowie Kommunikationsverbindungen. Diese Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs von wcharge.
10a.7 Ersatzteile und Produktänderungen
(1) wcharge ist berechtigt, Komponenten durch technisch gleichwertige Produkte zu ersetzen, wenn Hersteller Änderungen vornehmen oder Produkte nicht verfügbar sind.
(2) Zumutbare Änderungen gelten nicht als Vertragsverletzung.
10a.8 Abnahme und Projektabwicklung
(1) Soweit Hersteller Abnahmeprozesse (z. B. FAT/SAT) vorsehen, gelten diese sinngemäß.
(2) Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn sie in Betrieb genommen oder genutzt wird oder wenn innerhalb angemessener Frist keine wesentlichen Mängel gerügt werden; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
10a.9 Regressbeschränkung
(1) Unternehmer verzichten — soweit gesetzlich zulässig — auf Regressansprüche gegenüber wcharge, soweit diese auf Umständen beruhen, die vom Hersteller verursacht wurden oder außerhalb des Einflussbereichs von wcharge liegen.
(2) Eine Haftung von wcharge besteht maximal im Umfang des Rückgriffs gegenüber dem Hersteller.
10a.10 Rangfolge
Im Konfliktfall gilt folgende Rangfolge:
- ·1. Individueller Vertrag / Angebot
- ·2. Diese AGB
- ·3. Herstellerbedingungen
Die Haftung von wcharge ist jedenfalls auf den Umfang beschränkt, in dem wcharge selbst Ansprüche gegen den Hersteller hat.
11. Wartung, Service, Reparatur
(1) Wartungs-, Service- und Reparaturleistungen werden nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(2) Soweit keine Pauschale vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand zu den bei Vertragsabschluss bzw. Leistungszeitpunkt geltenden Sätzen.
(3) Reisezeiten, Anfahrten, Wartezeiten, Fehlersuche, Diagnosen, Prüfungen, Fremdleistungen und eingesetzte Materialien können gesondert verrechnet werden, sofern dies vereinbart oder nach Art der Leistung üblich ist.
(4) Gegenüber Verbrauchern gelten Preisangaben nur insoweit, als sie vor Vertragsabschluss klar und verständlich mitgeteilt wurden.
12. Rücktritt von wcharge / Leistungsverweigerung
(1) wcharge kann vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn
- ·der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist fällige Zahlungen nicht leistet,
- ·erforderliche Mitwirkungshandlungen trotz angemessener Nachfrist nicht erbracht werden,
- ·sich nach Vertragsabschluss ergibt, dass die Erfüllung aus Gründen in der Sphäre des Kunden unmöglich oder unzumutbar ist,
- ·unrichtige Angaben des Kunden über Bonität oder technische Voraussetzungen gemacht wurden.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit gesetzlich zulässig und unter Wahrung zwingender Verbraucherrechte.
13. Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, von wcharge nicht zu vertretende Umstände — insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Streik, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörungen, behördliche Eingriffe, Ausfall von Vorlieferanten oder Netz-/Telekommunikationsstörungen — verlängern Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.
(2) Dauert die Behinderung länger als angemessen an, können beide Parteien vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurücktreten.
(3) Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
14. Geistiges Eigentum, Unterlagen, Referenznennung
(1) An Angeboten, Konzepten, Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Software, Dokumentationen, Fotos, Abbildungen, Montageunterlagen, Lastprofilen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich wcharge sämtliche Rechte vor.
(2) Solche Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von wcharge weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder außerhalb des Vertragszwecks verwendet werden.
(3) Eine Nennung des Kunden als Referenz sowie die Verwendung von Name, Firma oder Logo des Kunden zu Referenz- oder Marketingzwecken erfolgt nur mit dessen gesonderter Zustimmung. Bei Unternehmern kann eine erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
15. Datenschutz
(1) wcharge verarbeitet personenbezogene Daten nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von wcharge.
(3) Eine Nutzung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken, für Newsletter oder für werbliche Kontaktaufnahme erfolgt nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen und telekommunikationsrechtlichen Zulässigkeit sowie — soweit erforderlich — auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Betroffenen. Eine allfällige Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(4) Soweit wcharge im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, ist — soweit gesetzlich erforderlich — ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.
16. Rechtswahl, Gerichtsstand, Verbraucherstreitigkeiten
16.1 Rechtswahl
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
16.2 Gerichtsstand
(1) Gegenüber Unternehmern wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von wcharge vereinbart.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Gerichtsstandsvereinbarung zulasten von Verbrauchern wird nicht getroffen.
16.3 Streitbeilegung
(1) wcharge ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes erklärt wird.
(2) Verbraucher können sich an die zuständigen Verbraucherschlichtungsstellen wenden. Bei Online-Geschäften ist zu beachten, dass die frühere EU-OS-Plattform seit 20.07.2025 eingestellt ist.
17. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt zwischen Unternehmern eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht für formfreie Erklärungen, die nach dem Gesetz wirksam abgegeben werden können.
Anhang 1 — Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Nur für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage:
- ·bei Kaufverträgen ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt haben;
- ·bei Teillieferungen ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Ware, Teilsendung oder dem letzten Stück erlangt haben;
- ·bei Dienstleistungsverträgen ab dem Tag des Vertragsabschlusses;
- ·bei digitalen Inhalten / digitalen Leistungen, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — Chargewell Deutschland GmbH, Baunsbergstraße 45, 34131 Kassel, Deutschland, E-Mail: info@wcharge.de — mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei Kaufverträgen können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.
Besondere Hinweise bei Dienstleistungen
Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Besondere Hinweise bei digitalen Inhalten / digitalen Leistungen
Bei digitalen Inhalten oder digitalen Leistungen, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, nachdem Sie
- ·ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen, und
- ·Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch diese Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Anhang 2 — Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: Chargewell Deutschland GmbH, Baunsbergstraße 45, 34131 Kassel, Deutschland, E-Mail: info@wcharge.de
- ·Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- ·Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- ·Name des/der Verbraucher(s)
- ·Anschrift des/der Verbraucher(s)
- ·Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- ·Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Anhang 3 — Produkt- und Branchenhinweise für Ladeinfrastruktur
(1) Die tatsächliche Ladeleistung hängt insbesondere von Fahrzeug, Batteriezustand, Temperatur, Lastmanagement, Netzanschluss, Leitungsdimensionierung, Firmware, Software, Freigaben des Netzbetreibers und sonstigen technischen Rahmenbedingungen ab.
(2) Angaben zu Reichweite, Ladegeschwindigkeit, Kompatibilität, Förderfähigkeit, Verfügbarkeit von Backend-Funktionen, Roaming, Eichrechts- oder Abrechnungsfunktionen sowie Anbindung an Drittsysteme gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften am Einsatzort, insbesondere baurechtlicher, elektrotechnischer, eichrechtlicher, förderrechtlicher und netztechnischer Vorgaben, verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine andere Leistungspflicht von wcharge vereinbart wurde.
(4) Soweit wcharge lediglich als Wiederverkäuferin von Komponenten oder Systemen anderer Hersteller auftritt, gelten ergänzend die technischen Spezifikationen und Systemvoraussetzungen des jeweiligen Herstellers. Zwingende Rechte des Verbrauchers gegen wcharge als Vertragspartner bleiben davon unberührt.